Nach dem Telemediengesetz (TMG) haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige,
in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien u. a. folgende Informationen
leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu
halten:
- den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen
Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und,
sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das
Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen
eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
- Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare
Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse
der elektronischen Post,
- soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht
wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen
Aufsichtsbehörde,
- das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister,
in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
- in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer oder
eine Wirtschaftsidentifikationsnummer besitzen, die Angabe dieser Nummer.
Dieses geschieht i. d. R. über eine Impressumseite.
Mittlerweile unterhalten viele Unternehmen auf sog. Social-Media-Plattformen
wie z. B. Facebook eine werbende Seite. Auch hier gilt die o. g. Impressumspflicht
nach dem TMG. Dabei reicht es aus, wenn über einen mit der Bezeichnung
"Kontakt" oder "Impressum" bezeichneten Link das Impressum
auf der Firmenhomepage aufgerufen werden kann. In einem vom Oberlandesgericht
Düsseldorf (OLG) entschiedenen Fall hatte ein Schlüsselunternehmen
auf Facebook eine Seite eingerichtet. Ein Impressum war nicht hinterlegt. Über
einen Link mit der Bezeichnung "Info" erreichte der Nutzer die Anbieterkennung
des Unternehmens. Das ist unzureichend, entschieden die OLG-Richter, da die
Bezeichnung "Info" dem durchschnittlichen Nutzer nicht ausreichend
verdeutlicht, dass hierüber - auch - Anbieterinformationen abgerufen werden
können.